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Warentest unlauter, wenn unter dem Blickwinkel der pharmakologischen Wirksamkeit ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Arzneimittel verglichen wird
Europäischer Gerichtshof, Entscheidung zur Zweifelsfallregelung, „Red Rice“ – kein Arzneimittel?
VSW (Verband Sozialer Wettbewerb) Berlin muss Schadensersatz zahlen!
Nahrungsergänzungsmittel mit einer Dosierung von 750 bzw. 1.000 mg Glucosaminsulfat täglich verkehrsfähig!
Sportlernahrung mit mehr Power:
VSW verliert Berufungen in Frankfurt und Zweibrücken !
Internetauftritt pharmazeutischer Unternehmen
Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
NAVOL-PULVER ist ein verkehrsfähiges Lebensmittel!
Oberlandesgericht Saarbrücken und Verwaltungsgericht Köln bestätigen gegen VSW und BfArM die Lebensmitteleigenschaft.
Abmahnverein "pro virtute" nicht aktivlegitimiert