Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde einem unseren Mandanten vorgeworfen, wegen der Verwendung von Mariendistel in einem Nahrungsergänzungsmittel ein nicht zugelassenes Arzneimittel angeboten zu haben. Dabei bezog sich die Staatsanwaltschaft auf ein Arzneimittel der Firma Madaus.
Dieser Vorwurf konnte entkräftet werden, da es sich bei dem Arzneimittel der Firma Madaus um eine sogenannte Altzulassung handelte und sich aus den aktuellen Daten der europäischen Arzneimittelagentur und der Firma Madaus ergibt, dass keine klinischen Studien mit Mariendistel durchgeführt worden sind und mit schädlichen Wirkungen sogar bei einer hohen Dosierung nicht zu rechnen ist.